Für Sie da
Wir sind für Sie. Persönlich, direkt und vertraulich.
Überregional
Zufriedene Kunden von München bis Berlin – wir kommen auch zu Ihnen.
Es lohnt sich
Die durchschnittliche Rückerstattung liegt bei 1.027,00 Euro. Wir helfen Ihnen, die maximal mögliche Rückerstattung zu erhalten.
Große Leistung
- Beratung mit Schwerpunkt in Schweinfurt, Würzburg, Bamberg
- Steueroptimierung
- Überwachung von Fristen
- Kommunikation mit dem Finanzamt
- Abgabe der Steuererklärung
- Erfassung von Belegen
- Ermittlung von Einnahmen und Ausgaben
- Fristverlängerungen
- Beratung und steuersparende Planung in Steuerfragen nach §4 Nr.11
- Überprüfung Ihrer monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Beratung bei der steuerlichen Förderung der zusätzlichen Altersvorsorge („Riester-Rente“, „Rürup-Rente“) nach dem AVmG in Verbindung mit Steuersparmöglichkeiten
- eine ganzjährige Nutzung unserer Beratungskompetenz
Kleine Mitgliedsbeiträge
Aufnahmegebühr: 15,00 €
Für nur 15,00 € einmalig werden Sie Mitglied und genießen zahlreiche Vorteile.
Jährlicher Beitrag: 80,00 € - 350,00 €
Der jährliche Mitgliedsbeitrag richtet sich nach Ihrem zu versteuernden Einkommen (ZVE) und liegt zwischen 80,00 € und 350,00 € jährlich.
bis 15.000,00 € ZVE | 80,00 € |
bis 20.000,00 € ZVE | 90,00 € |
bis 25.000,00 € ZVE | 100,00 € |
bis 30.000,00 € ZVE | 110,00 € |
bis 35.000,00 € ZVE | 120,00 € |
bis 40.000,00 € ZVE | 130,00 € |
bis 50.000,00 € ZVE | 150,00 € |
bis 60.000,00 € ZVE | 170,00 € |
bis 70.000,00 € ZVE | 190,00 € |
bis 80.000,00 € ZVE | 210,00 € |
bis 90.000,00 € ZVE | 230,00 € |
bis 100.000,00 € ZVE | 250,00 € |
bis 110.000,00 € ZVE | 270,00 € |
bis 120.000,00 € ZVE | 290,00 € |
bis 130.000,00 € ZVE | 310,00 € |
bis 140.000,00 € ZVE | 330,00 € |
bis 150.000,00 € ZVE | 350,00 € |
Anfahrt: 0,00 €
Sie erreichen uns telefonisch und rund um die Uhr per Email. Weil uns persönlicher Kontakt wichtig ist, kommen wir aber auch gerne zu Ihnen nach Hause. Hierfür berechnen wir keinen Aufpreis.
Wir vertreten Ihre Interessen
- bei Finanzamt und Familienkasse
- bei Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof
- beim Gesetzgeber und bei der Öffentlichkeitsarbeit
- Gerne Erstellen wir für Sie im Rahmen der Beratungsbefugnis (§4 Nr. 11 StGB.) der Lohnsteuerhilfevereine Ihre Steuererklärung und informieren Sie vorweg über das zu erwartende Ergebnis
- Ihre Interessen vertreten wir vor den einschlägigen Behörden und in der Öffentlichkeit